ZfIR 2012, 188

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2012RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB §§ 556, 670; ZVG § 56 Satz 2, § 152 Abs. 2Keine Geltendmachung vom Zwangsverwalter verauslagter Betriebskosten gegenüber dem ErsteherBGB§ 556BGB§ 670ZVG§ 56ZVG§ 152BGH, Beschl. v. 17.11.2011 – V ZB 34/11 (LG Hamburg)BGHBeschl.17.11.2011V ZB 34/11LG Hamburg

Leitsatz des Gerichts:

Der Zwangsverwalter kann die im laufenden Abrechnungszeitraum bis zum Zuschlag verauslagten, nicht durch Mietervorauszahlungen abgedeckten Betriebskosten von dem Ersteher nicht als Aufwendungsersatz analog § 670 BGB beanspruchen.

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