ZfIR 2024, 177

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2024 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 765a; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2, § 9238. Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnten Vollstreckungsschutzantrag nach bereits erfolgter Räumung der Wohnung ZPO§ 765a BVerfGG§ 23 BVerfGG§ 92 BVerfG, Beschl. v. 23.03.2023 – 2 BvR 1507/22 (LG Darmstadt)BVerfGBeschl.23.3.20232 BvR 1507/22LG Darmstadt

Leitsatz der Redaktion:

Erhebt der zur Räumung seiner Wohnung verurteilte Mieter Verfassungsbeschwerde gegen den von ihm beantragten Vollstreckungsschutz, ist diese mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn er seine Verfassungsbeschwerde nicht bereits bis zum oder am Tag der Räumung, sondern erst – wie hier – mehr als einen Monat nach Durchführung der Zwangsräumung eingelegt und keine substantiierten Ausführungen dazu gemacht hat, weshalb die Voraussetzungen gegeben sein sollen, unter denen das Rechtsschutzbedürfnis im Verfahren der Verfassungsbeschwerde trotz Erledigung des verfolgten Begehrens fortbesteht.

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