ZfIR 2010, 114

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB §§ 1124, 112529. Keine Aufrechnung mit geleisteten Versorgungskosten gegenüber vom Zwangsverwalter geltend gemachten MietforderungenAG Heilbronn, Urt. v. 27.10.2009 – 12 C 3049/09 (rechtskräftig)AG HeilbronnUrt.27.10.200912 C 3049/09rechtskräftig

Leitsatz der Redaktion:

Hat der Mieter für den Eigentümer Versorgungskosten (bspw. Wasser/Abwasser) vor dem Eintritt der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung direkt an die Versorgungsbetriebe zur Erhaltung der Bewirtschaftung des Grundstücks geleistet, kann er diese als Mietvorauszahlung zu wertende Zahlung nicht gegenüber dem Zwangsverwaltungsgläubiger geltend machen (§ 1125 BGB). Der Mieter hat die Mieten außerhalb des Schutzbereichs des § 1124 BGB an den Zwangsverwalter zu leisten.

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