RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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1433-0172
Zeitschrift für Immobilienrecht
ZfIR
2020
Aktuell
Gesetzgebung: Meldepflichten nach GwG
Die Verordnung zu den nach dem GwG meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich wurde am 31. 8. 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I, 1965) und trat am 1. 10. 2020 in Kraft. Sie konkretisiert Meldepflichten bestimmter Berufsträger – unter anderem Notaren – bei Immobilientransaktionen. Die Verordnung hat das Ziel, durch Meldepflichten rechtsberatender Berufsträger Geldwäschepraktiken bei Immobilientransaktionen aufzuhellen. Adressaten der Rechtsverordnung sind insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Bestimmte typisierte Sachverhalte, die Auffälligkeiten mit Blick auf einen möglichen Zusammenhang zu Geldwäsche aufweisen, sind durch diese Berufsträger nach der Rechtsverordnung zukünftig an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) zu melden. Solche Auffälligkeiten ergeben sich z. B. aus einem Bezug der Immobilientransaktion zu Staaten, die nach EU- oder FATF-Vorgaben als Risikostaaten gelistet sind, oder zu Personen, die in Sanktionslisten geführt werden, sowie aus Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den an der Transaktion beteiligten Personen, dem wirtschaftlich Berechtigten, dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität (u. a. Verwendung von Barmitteln).
(PM BMF v. 7. 9. 2020)