ZfIR 2015, 541
Leitsatz der Redaktion:
Ist in einem Streitfall zwischen Steuerschuldner und Finanzamt maßgeblich, mit welchem Wert ein vom Steuerschuldner erworbenes Grundstück anzusetzen ist und ist dieser Wert zwischen den Parteien umstritten, muss das Tatsachengericht ein Sachverständigengutachten einholen.
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