ZfIR 2018, 465

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB §§ 157, 199; UStG § 27 Abs. 19, § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 Halbs. 1101. Zum Anspruch des Bauunternehmers gegen den Bauträger auf Zahlung der Umsatzsteuer nach Erlass des Urteils des BFH (V ZR 37/10) BGB§ 157 BGB§ 199 UStG§ 27 UStG§ 13b ZfIR 2018, 466 BGH, Urt. v. 17.05.2018 – VII ZR 157/17 (LG Münster)BGHUrt.17.5.2018VII ZR 157/17LG Münster

Leitsätze des Gerichts:

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22. 8. 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20 = ZfIR 2014, 148 (m. Anm. Koch/Heß, S. 153)) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbs. 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gem. § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.
2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

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