ZfIR 2023, 139

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2023 RechtsprechungBau-, Boden- und Umweltrecht BauGB § 11 Abs. 2 Satz 1; GO BY Art. 38 Abs. 1 a. F. (bis 31. 3. 2018)Gesetzliche Ausübungsfrist von 30 Jahren für ein der Gemeinde in städtebaulichem Vertrag eingeräumtes Wiederkaufsrecht BauGB§ 11 GO BY a.F.Art. 38 BGH, Urt. v. 16.12.2022 – V ZR 144/21 (OLG München)BGHUrt.16.12.2022V ZR 144/21OLG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei einem Verkauf von Bauland an einen privaten Käufer im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags zu einem marktgerechten Preis stellt sich die Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts der Gemeinde für den Fall, dass der Käufer das Grundstück nicht innerhalb von acht Jahren mit einem Wohngebäude bebaut oder ohne Zustimmung der Gemeinde unbebaut weiterveräußert, selbst dann nicht als unangemessen i. S. v. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB dar, wenn eine Ausübungsfrist für das Wiederkaufsrecht nicht vereinbart ist und dieses somit innerhalb der in § 462 Satz 1 BGB geregelten Frist von 30 Jahren ausgeübt werden kann.
2. Rechtshandlungen, die der erste Bürgermeister einer bayerischen Gemeinde bis zum 31. 3. 2018 vorgenommen hat, waren und bleiben aufgrund seiner umfassenden und uneingeschränkten Vertretungsbefugnis nach Art. 38 Abs. 1 GO BY a. F. wirksam, ohne dass es hierzu eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf oder bedurfte (Bestätigung von Senatsurt. v. 18. 11. 2016 – V ZR 266/14, BGHZ 213, 30 = ZfIR 2017, 159 (LS)).

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