ZfIR 2022, 453

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtBGB §§ 916, 917 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2, § 918 Abs. 1Voraussetzungen und möglicher Ausschluss eines Notwegrechts gegenüber Grundstückseigentümer und Dienstbarkeitsberechtigtem BGB§ 916 BGB§ 917 BGB§ 918 BGH, Urt. v. 13.05.2022 – V ZR 4/21 (OLG Düsseldorf)BGHUrt.13.5.2022V ZR 4/21OLG Düsseldorf

Leitsätze des Gerichts:

1. Fehlt einem bebauten Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg deshalb, weil die in der bestandskräftigen Baugenehmigung vorgesehene Zuwegung schon bei der Bebauung technisch nicht herstellbar war oder jedenfalls nicht (mehr) hergestellt werden kann, ist das Notwegrecht nicht gem. § 918 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
2. Wird durch den Notweg eine Dienstbarkeit an dem Nachbargrundstück beeinträchtigt, muss der Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks die Duldung des Notwegs nicht nur von dem Eigentümer des Nachbargrundstücks, sondern auch von dem Dienstbarkeitsberechtigten verlangen.
3. Ob eine Zuwegung zu einem bebauten Grundstück den Anforderungen an eine zur ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg genügt, beurteilt sich nach den aktuellen technischen und rechtlichen Voraussetzungen und nicht nach den Gegebenheiten bei Erteilung der Baugenehmigung.

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