ZfIR 2022, 198

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2022 RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 866 Abs. 1; GBO § 53 Abs. 1 Satz 1Geltendmachung von als Nebenforderung titulierten Zinsen bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek ZPO§ 866 GBO§ 53 BGH, Beschl. v. 21.10.2021 – V ZB 52/20 (OLG Dresden)BGHBeschl.21.10.2021V ZB 52/20OLG Dresden

Leitsätze des Gerichts:

1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden.
2. Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften i. S. v. § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO liegt vor, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung das Gesetz nach seinem objektiven Inhalt nicht oder nicht richtig anwendet; darauf, ob die der Eintragung zugrunde liegende Rechtsauffassung des Grundbuchamts vertretbar ist oder war, kommt es nicht an.

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