ZfIR 2019, 122

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 AufsätzeWolfgang Servatius*

Kündigungsklauseln bei Bausparverträgen

Zugleich Besprechung von OLG Karlsruhe v. 12. 6. 2018 – 17 U 131/17, ZfIR 2019, 138 – in diesem Heft

Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Kontroverse über die AGB-rechtliche Zulässigkeit von Kündigungsklauseln bei Bausparverträgen. Diese knüpfen vielfach an eine 15-jährige Vertragslaufzeit und/oder die Nichtannahme der Zuteilung durch den Kunden an. Es wird herausgearbeitet, dass derartige Klauseln entgegen der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur grundsätzlich wirksam sein können, weil das maßgebliche gesetzliche Leitbild für die Kündbarkeit von Bausparverträgen nach Zuteilungsreife nicht allein § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist, sondern § 488 Abs. 3 BGB, welcher jedoch durch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal der sachlichen Rechtfertigung der Kündigung zu ergänzen ist. Die in AGB vielfach verwendete und auch in § 15 Abs. 2 c Muster-ABB 2016 vorgesehene einmonatige Kündigungsfrist ist indessen zu kurz, so dass die Unwirksamkeit der Kündigungsklausel hieraus resultiert. Die Bausparkassen können gleichwohl nach § 488 Abs. 3 BGB kündigen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. AGB-mäßige Kündigungsklauseln
    • 1. § 15 Abs. 2 c Muster-ABB 2016
    • 2. Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 12. 6. 2018
    • 3. Entscheidung des OLG Stuttgart vom 2. 8. 2018
    • 4. AGB-rechtliche Wirksamkeit?
  • III. Kündbarkeit 15 Jahre nach Vertragsbeginn gemäß § 15 Abs. 2 c Alt. 1 Muster-ABB 2016
    • 1. Vertragszweckwidrige Kündbarkeit
    • 2. Rechtsfolgen der Unwirksamkeit
  • IV. Kündbarkeit wegen Nichtannahme der Zuteilung gemäß § 15 Abs. 2 c Alt. 2 Muster-ABB 2016
    • 1. Unangemessene Benachteiligung gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB
      • 1.1 § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB als allein maßgebliches gesetzliches Leitbild?
      • 1.2 § 488 Abs. 3 BGB als maßgebliches gesetzliches Leitbild nach Zuteilungsreife
        • 1.2.1 Meinungsüberblick
        • 1.2.2 Stellungnahme
      • 1.3 Bedürfnis nach beweglichen Schranken der Gestaltungsmacht
      • 1.4 Ergebnis
    • 2. Unvereinbarkeit von § 15 Abs. 2 c Alt. 2 Muster-ABB 2016
    • 3. Konsequenz: Kündbarkeit nach § 488 Abs. 3 BGB
  • V. Würdigung der für das OLG Karlsruhe maßgeblichen Klausel
    • 1. Auslegung des maßgeblichen Klauselinhalts
    • 2. Klauselkontrolle
      • 2.1 Wirksamkeit des Kündigungsgrunds
      • 2.2 Unwirksamkeit der Kündigungsfrist
      • 2.3 Rechtsfolge: Kündbarkeit nach § 488 Abs. 3 BGB
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Regensburg, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht.

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