ZfIR 2016, 649

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 AufsätzeWolfgang Servatius*

Kündigung von Bausparverträgen während der Ansparphase

Der Beitrag befasst sich mit der aktuellen Kontroverse der Obergerichte über die Möglichkeit der Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Bausparverträge anders als bisher allgemein angenommen, nach Zuteilungsreife auch vor Vollbesparung gem. § 488 Abs. 3 BGB kündbar sind, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist. Zudem spricht er sich dafür aus, dass die Bausparkassen die Verträge in jedem Fall gem. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kündigen können, wenn seit Zuteilungsreife 10 Jahre verstrichen sind.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Kontroverse zwischen OLG Stuttgart und OLG Hamm als Ausgangspunkt
  • III. Kündigung „vollbesparter“ Bausparverträge gem. § 488 Abs. 3 BGB
    • 1. Bausparverträge als Darlehen i. S. v. §§ 488 ff. BGB
    • 2. Möglichkeit der ordentlichen Kündigung seitens der Bausparkasse
    • 3. Vollbesparung als Zweckfortfall
  • IV. Kündigung nicht „vollbesparter“ Bausparverträge
    • 1. Grundsätzlicher Ausschluss der ordentlichen Kündigung vor Zuteilungsreife
    • 2. Grundsätzlich keine anderen außerordentlichen Lösungsrechte vor Zuteilungsreife
    • 3. Kündigung wegen Nichtinanspruchnahme des Darlehens nach Zuteilungsreife
      • 3.1 Ordentliche Kündigung gem. § 488 Abs. 3 BGB
        • 3.1.1 Fortbestehender Kündigungsverzicht seitens der Bauparkasse?
        • 3.1.2 Änderung der Interessenlage nach Zuteilungsreife
        • 3.1.3 Gebot sachlichen Rechtfertigung als Kompensation der Kündigungsmöglichkeit
      • 3.2 Verzicht des Kunden auf das Bauspardarlehen als Zweckfortfall
        • 3.2.1 Auslegungsfragen
        • 3.2.2 Handlungsmöglichkeiten der Bausparkasse
      • 3.3 Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
        • 3.3.1 Methodische Vorüberlegungen
        • 3.3.2 Teleologische Reduktion unter Bezugnahme auf vermeintliche Vorgängerregelungen?
          • 3.3.2.1 Kollision verschiedener gesetzgeberischer Motive im Wandel der Zeit
          • 3.3.2.2 Das berechtigte Streben nach Rechtssicherheit
          • 3.3.2.3 Der Schutz vor überlanger Zinsbindung als Telos von § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
          • 3.3.2.4 Keine tatbestandliche Einschränkung auf Grund der Besonderheiten des Einlagengeschäfts
          • 3.3.2.5 Zwischenergebnis
        • 3.3.3 Vollständiger Empfang
  • V. Zusammenfassung in Thesen
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Regensburg, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht

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