ZfIR 2016, 521

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 AufsätzeMatthias Becker*

Das Recht des Gläubigers auf Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft am Grundstück

Der Gläubiger eines Miteigentümers kann die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft am Grundstück beantragen. Die Rechtsprechung verlangt hierzu die Pfändung und Überweisung des Aufhebungsanspruchs des Schuldners, des künftigen Anspruchs auf Teilung des Erlöses und des Anspruchs auf Auskehr des Erlösanteils. Da der Gläubiger demnach nur ein vom Schuldner abgeleitetes Recht zur Aufhebung der Gemeinschaft geltend macht, dürften dem Gläubiger nicht mehr Rechte zustehen als dem Schuldner. Dieser Grundsatz wird von der Rechtsprechung aber nicht immer konsequent angewendet, indem sie etwa den verheirateten Miteigentümer, nicht aber den Pfändungsgläubiger des Miteigentümers der Beschränkung des § 1365 Abs. 1 BGB (Zustimmung des Ehegatten) unterwirft. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung auseinander und zeigt auf, dass sich die Probleme der Praxis sachgerecht lösen lassen, wenn man dem Gläubiger nicht nur ein abgeleitetes, sondern ein ori-ZfIR 2016, 522ginäres, von der Rechtsposition des Schuldners unabhängiges Recht auf Aufhebung der Gemeinschaft zubilligt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Abgeleitetes oder originäres Gläubigerrecht?
    • 1. Pfändung und Überweisung des Aufhebungsanspruchs
      • 1.1 Gegenstände der Pfändung
      • 1.2 Folgen der fehlerhaften Pfändung
      • 1.3 Wirksamwerden der Pfändung
    • 2. Originärer Aufhebungsanspruch aus § 751 Satz 2 BGB
      • 2.1 Regelungslücke im Tatbestand
      • 2.2 Pfändung des künftigen Anspruchs auf Erlösauskehr
      • 2.3 Eintragung einer Zwangshypothek
      • 2.4 Beschlagnahme des Miteigentumsanteils
    • 3. Antragsrecht nach § 181 Abs. 2 Satz 1 ZVG
    • 4. Zwischenergebnis
  • III. Folgen für die Praxis
    • 1. Vereinbarung über den Ausschluss der Aufhebung
    • 2. Zustimmungserfordernis nach § 1365 Abs. 1 BGB?
    • 3. Insolvenz des Schuldners
    • 4. Verfügungsverbot zu Gunsten des Gläubigers?
    • 5. Konkurrierendes Antragsrecht des Schuldners?
    • 6. Einstellungsantrag des Schuldners nach § 180 Abs. 2 ZVG?
    • 7. Verteilung des Erlösüberschusses
  • IV. Fazit
*
*)
Dr. iur., Professor an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel

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