ZfIR 2016, 12
AGB-Kontrolle von Gebührenklauseln bei Bausparverträgen
Die Kontrollfähigkeit hybrider Preismodelle unter Berücksichtigung des Bausparkollektivs
Inhaltsübersicht
- I. Einführung
- II. Problematische Gebührenklauseln im Bauspargeschäft
- 1. Abschlussgebühren
- 1.1 Grundlegende Entscheidung des BGH zur Zulässigkeit aus dem Jahr 2010
- 1.2 Rechtfertigung mit dem kollektiven Systemzweck des Bausparens
- 2. Darlehensgebühren
- 2.1 Kontroverse Rechtsprechung
- 2.2. Besondere Rechtfertigung durch das Bausparkollektiv?
- 3. Kontoführungsgebühren
- 4. Spezielle AGB-Kontrolle von Bausparklauseln wegen der kollektiven Zielsetzung der Kunden?
- III. Keine aufsichtsrechtlich begründete Kontrollfreiheit der Muster-ABB
- IV. Gebührenklauseln als kontrollfähige Preisnebenabreden
- 1. Transparenz contra inhaltliche Angemessenheit
- 2. Rechtfertigung einer materiellen Inhaltkontrolle bei hybriden Entgeltstrukturen
- 2.1 Angreifbare Differenzierung von Preisabreden und Preisnebenabreden
- 2.2 Gefahrenpotential bei hybriden Entgeltstrukturen
- V. Angemessenheitskontrolle der Gebührenklauseln
- 1. Das gesetzliche Leitbild des Bausparvertrags
- 1.1. Weitgehende Unergiebigkeit der §§ 488 ff. BGB im Hinblick auf Bankentgelte
- 1.2. Überlagerung der §§ 488 ff. BGB durch das Kollektivprinzip
- 1.3 Zulässigkeit der Entgelterhebung für die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Bauspargeschäfts
- 2. Angemessenheit der Abschlussgebühren
- 2.1 AGB-rechtliche Zulässigkeit de lege lata
- 2.2 Abweichende Beurteilung nach der Reform des BausparkG?
- 3. Angemessenheit der Kontoführungsgebühren
- 3.1 AGB-rechtliche Zulässigkeit de lege lata
- 3.2 Abweichende Beurteilung nach der Reform des BausparkG?
- 4. Darlehensgebühren
- 4.1 Zulässiges Entgelt für die Kreditwürdigkeitssprüfung
- 4.2 Unzulässiges Entgelt für weiteren Aufwand
- VI. Kernthesen
- *
- *)Dr. iur., Universitätsprofessor an der Universität Regensburg, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht sowie Mitglied des IREBS-Institut für Immobilienwirtschaft. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 9. 10. 2015 auf dem 10. Regensburger Immobilienrechtstag gehalten hat, der in Kooperation mit der ZfIR stattfand.
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