ZfIR 2020, 348

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 RechtsprechungWohnungseigentumsrechtBGB § 307 Abs. 1, 2, § 634aUnwirksamkeit AGB-rechtlicher Regelungen in Ersterwerber- und Nachzüglerverträgen zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum BGB§ 307 BGB§ 634a OLG Hamburg, Urt. v. 11.09.2019 – 5 U 128/16 (nicht rechtskräftig; LG Hamburg)OLG HamburgUrt.11.9.20195 U 128/16nicht rechtskräftigLG Hamburg

Leitsätze der Redaktion:

1. Die in zwischen dem Bauträger und erwerbenden Wohnungseigentümern abgeschlossenen Ersterwerberverträgen enthaltene AGB-Klausel, wonach eine Abnahme durch den Verwalter zusammen mit dem in der ersten Eigentümerversammlung zu wählenden Abnahmeausschuss erfolgt, ist gem. § 307 Abs. 1, 2 BGB unwirksam.
2. Die in zwischen dem Bauträger und erwerbenden Wohnungseigentümern abgeschlossenen sog. Nachzüglerverträgen enthaltene AGB-Klausel, wonach die Gewährleistung vor Ablauf der Verjährungsfrist (für die Gewährleistung) der Ersterwerberverträge hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums ausgeschlossen wird, ist gem. § 307 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB unwirksam.

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