ZfIR 2019, 322

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtInvZulG 2010 § 2 Abs. 2 Satz 176. Vollverschleiß als ausreichende Voraussetzung zur Neuherstellung eines Gebäudes im Sinne des Investitionszulagengesetzes InvZulG 2010§ 2 BFH, Beschl. v. 21.02.2019 – III B 34/18 (FG Cottbus)BFHBeschl.21.2.2019III B 34/18FG Cottbus

Leitsatz des Gerichts:

In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die Neuherstellung eines Gebäudes anzunehmen ist, wenn dieses vor der baulichen Erneuerung einem Vollverschleiß unterlegen war. Kommt das FG aufgrund einer tatsächlichen Würdigung der Umstände zu dem Ergebnis, dass ein solcher Vollverschleiß vorlag, so muss es im Urteil nicht auf die Frage eingehen, ob im Zuge der Erneuerung neue Bauteile eingefügt wurden, die dem Gebäude das Gepräge geben.

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