ZfIR 2010, 288

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 110Keine sofortige Beschwerde bei materiell-rechtlichen Einwendungen einer WEG-Gemeinschaft gegen TeilungsplanZVG§ 110LG Heilbronn, Beschl. v. 30.12.2009 – 1 T 527/09 Ma (nicht rechtskräftig)LG HeilbronnBeschl.30.12.20091 T 527/09 Manicht rechtskräftig

Leitsätze der Redaktion:

1. Materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Teilungsplan können nicht im Wege der Beschwerde geltend gemacht werden, da hierfür der Widerspruch gem. § 115 ZVG vorgesehen ist.
2. Beruft sich die Eigentümergemeinschaft bei einem Beitritt zur Versteigerung auf den Vorrang nach § 10 Abs. 1 Ziff. 2 ZVG und nimmt diesen dann zurück, heilt eine Anmeldung der Forderungen aus dem Titel aus dem früher betrieben wurde, die erst nach der Aufforderung zur Abgabe von Geboten bei Gericht eingeht, nicht den endgültigen Rangverlust.

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