ZfIR 2020, 254

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtAGBGB Bay Art. 1857. Keine Zahlung einer Rente aus Leibgeding ohne Vorliegen besonderer Gründe bei Wegzug des Berechtigten AGBGB BayArt. 18 OLG Nürnberg, Hinweisbeschl. v. 11.02.2020 – 13 U 4456/19 (LG Regensburg)OLG NürnbergHinweisbeschl.11.2.202013 U 4456/19LG Regensburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Verlässt der Berechtigte eines Leibgedings das Grundstück auf Dauer, kann er die Ablösung des Leibgedings durch eine Rentenzahlung nur verlangen, wenn die besonderen Gründe i. S. d. Art. 18 Satz 1 AGBGB beim Verlassen des Grundstücks vorgelegen haben und für das Verlassen ursächlich geworden sind.
2. Treten Umstände, die als besondere Gründe gewertet werden könnten, erst auf, nachdem der Berechtigte das Grundstück bereits aus freien Stücken verlassen hat, ist der Verpflichtete zur Zahlung einer Rente nicht verpflichtet.

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