ZfIR 2019, 181

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2019 AufsätzeAndrik Abramenko*

Gesetzliche Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümer bei Konkurrenz von Schadensersatz- und Beseitigungsansprüchen

Zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 26. 10. 2018 – V ZR 328/17, ZfIR 2019, 203 – in diesem Heft

Die Ausübung von Abwehrrechten gegen die Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums war bislang zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümern aufgeteilt: Für Schadensersatzansprüche war kraft Gesetzes die Wohnungseigentümergemeinschaft, für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche jeder einzelne Wohnungseigentümer zuständig. Noch offen war die Frage, wer dann tätig werden durfte, wenn Schadensersatz- und Beseitigungsansprüche konkurrieren Diese Frage hat der BGH nun zum Anlass für eine grundsätzliche Neuorientierung genommen.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Fall
  • II. Die Entscheidung
  • III. Gesetzliche Ausübungsbefugnis des Verbandes
    • 1. Perspektivwechsel
    • 2. Gesetzliche Ausübungsbefugnis der einzelnen Wohnungseigentümer als Regelfall
  • IV. Rechtsschutz gegen die Vergemeinschaftung
    • 1. Anfechtung von Vergemeinschaftungsbeschlüssen
    • 2. Aussetzung der Klage auf Beseitigung bis zur Entscheidung über die Anfechtungsklage
    • 3. Übertragbarkeit auf andere Beschlussfassungen
  • V. Anspruch auf Vergemeinschaftung
*
*)
Dr. iur., Dr. phil., Richter am Amtsgericht, Idstein

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