ZfIR 2020, 165
„Kauf bricht nicht Miete“ – § 566 BGB im Fokus der aktuellen Rechtsprechung und Praxis
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Tatbestandsvoraussetzungen
- 1. Mietgegenstand
- 1.1 Wirksamer Mietvertrag
- 1.1.1 Anfechtung
- 1.1.2 Kündigung
ZfIR 2020, 166
- 1.2 Umfang der auf den Erwerber übergehenden Rechte und Pflichten
- 2. Überlassung an den Mieter
- 3. Veräußerung der Mietsache durch den Vermieter an einen Dritten
- 3.1 Identität von Veräußerer, Vermieter und Eigentümer bei Abschluss des Mietvertrags
- 3.2 Fälle fehlender Identität
- 3.2.1 Vermietung durch Dritte im eigenen Namen
- 3.2.2 Veräußerungsketten
- 3.2.3 Veräußerung von Miteigentum
- 3.3 Personenverschiedenheit von Eigentümer und Erwerber
- III. Rechtsfolgen
- 1. Fälligkeitsprinzip
- 2. Reichweite des Eintritts: Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis
- IV. Praktische Hinweise und Regelungsmöglichkeiten
- 1. Schutz des Erwerbers: Rechtsgeschäftlich vereinbarte Vertragsübernahme
- 2. Schutz des Veräußerers: Enthaftung durch Mitteilung oder rechtsgeschäftliche Vereinbarung
- 3. Schutz des Mieters: Eintragung einer sog. Mieterdienstbarkeit
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwältin und Partnerin, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Bereich Global Transactions/Real Estate, Frankfurt/M.
- **
- **)Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Doktorand, Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Bereich Global Transactions/Real Estate, Hamburg
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