ZfIR 2018, 156

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtEStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 138. Kein Abzug nachträglicher Schuldzinsen bei Veräußerung der Immobilie vor dem Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 EStG§ 9 EStG§ 21 BFH, Urt. v. 11.10.2017 – IX R 10/17 (FG Hannover)BFHUrt.11.10.2017IX R 10/17FG Hannover

Leitsatz des Gerichts:

Nachträgliche Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, die der Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilie dienten, können nicht als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn die Immobilie vor dem 1.1.99 veräußert worden ist.

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