ZfIR 2011, 114

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2011Rechtsprechung in LeitsätzenSachen- und GrundbuchrechtGBO § 1224. Zulässiges Fotografieren des auf dem Bildschirm der Grundbucheinsichtsstelle wiedergegebenen GrundbuchinhaltsKG, Beschl. v. 30.11.2010 – 1 W 114/10 (AG Tempelhof-Kreuzberg)KGBeschl.30.11.20101 W 114/10AG Tempelhof-Kreuzberg

Leitsatz des Gerichts:

Die Umstellung des in Papierform geführten Grundbuchs zum maschinell geführten hat nichts an der Befugnis des Einsichtnehmenden geändert, selbst zu bestimmen, in welcher Weise er sich bei der Einsicht des Grundbuchs auf der Einsichtstelle Abschriften selbst herstellt. Es kann ihm deshalb nicht verwehrt werden, den Bildschirminhalt zu fotografieren.

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