ZfIR 2017, 833

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2017 RechtsprechungSachen- und GrundbuchrechtGBO §§ 39, 40 Abs. 1Keine Voreintragung des Erben bei durch transmortal Bevollmächtigten beantragter Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld GBO§ 39 GBO§ 40 OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 27.06.2017 – 20 W 179/17 (rechtskräftig; AG Darmstadt)OLG Frankfurt/M.Beschl.27.6.201720 W 179/17rechtskräftigAG Darmstadt

Leitsätze des Gerichts:

1. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsichtlich des Nachlasses vertreten.
2. Eine Voreintragung der Erben ist weder für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung noch einer Finanzierungsbelastung erforderlich, wenn die entsprechende Bewilligung auch für die Erben bindend geworden ist.

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