ZfIR 2016, 852

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und Vollstreckungsrecht StGB § 263 Abs. 1200. Zur Täuschung über die Zahlungsfähig- und -willigkeit eines Bieters im Zwangsversteigerungsverfahren StGB§ 263 AG Duderstadt, Urt. v. 27.10.2010 – 3 Ds 44 Js 39498/09 (80/10)AG DuderstadtUrt.27.10.20103 Ds 44 Js 39498/09 (80/10)

Leitsätze der Redaktion:

Kann dem Ersteher (Angeklagten) nicht widerlegt werden, dass er im Versteigerungstermin davon ausgegangen ist, das Bargebot spätestens zum Verteilungstermin aufbringen zu können, ist strafrechtlich nicht bewiesen, dass er das Grundstück betrügerisch ersteigert hat.
„Finanzielles Harakiri“ des Erstehers hinsichtlich der zur Zahlung seines Bargebots aufzubringenden Mittel lässt den Vorwurf des betrügerischen Handelns nicht aufrechterhalten.

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