ZfIR 2013, 882

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 24; BGB § 135 Abs. 1; ZPO § 771199. Unwirksamkeit nach der Beschlagnahme abgeschlossenen Mietvertrags wegen nicht ordnungsgemäßer BewirtschaftungZfIR 2013, 883LG Heilbronn, Beschl. v. 28.08.2013 – 9 O 76/13LG HeilbronnBeschl.28.8.20139 O 76/13

Leitsatz des Einsenders:

1. Ein Mieter kann sich nicht auf einen Mietvertrag berufen, der nach Anordnung der Zwangsversteigerung geschlossen wurde und gegen eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung verstößt, § 24 ZVG (hier: eine Miete deutlich unter dem ortsüblichen Wert). Ein solcher Vertrag ist nach § 135 Abs. 1 BGB gegenüber dem Ersteher unwirksam.
2. Dem Mieter, der sich auf einen unwirksamen Mietvertrag beruft und Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung ohne Erbringung des Kostenvorschusses eingereicht hat, kann gegen die beantragte Besitzeinräumung durch den Ersteher kein einstweiliger Rechtsschutz nach §§ 771 Abs. 3, 769 ZPO gewährt werden.
Anmerkung der Redaktion:
Die dem OLG Stuttgart unter dem Az. 13 U 39/13 vorgelegte Beschwerde wurde von diesem mit – noch nicht abgefassten Beschluss – v. 23.9.2013 zurückgewiesen.

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