ZfIR 2016, 806

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2016 Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrecht BGB § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1183. Wirksamer Widerruf eines Maklervertrags auch bei Bestellung des Unternehmers in die Räume des Verbrauchers BGB§ 312b LG Tübingen, Urt. v. 19.05.2016 – 7 O 20/16LG TübingenUrt.19.5.20167 O 20/16

Leitsatz des Gerichts:

Dem Verbraucher steht auch dann ein Widerrufsrecht nach § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 312g Abs. 1 BGB zu, wenn der Vertragsschluss in den Räumlichkeiten des Verbrauchers erfolgt ist, nachdem der Verbraucher den Unternehmer dorthin bestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn die vorangegangenen Vertragsverhandlungen in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattgefunden haben.

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