ZfIR 2012, 777

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2012AufsätzeFlorian Kirchhof*

Möglichkeiten und Grenzen der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks für die Durchführung eigener Baumaßnahmen

Mit der Renaissance der innerstädtischen Wohnbebauung rückt das private Nachbarrecht wieder in den Fokus auch der Rechtsberatung. Eine verdichtete Bebauung erfordert oft eine quasi logistische Einbindung von Nachbargrundstücken in eigene Bauvorhaben. Rechte, solche Ansprüche auch durchzusetzen, sind in den Nachbarrechten der Länder verankert, insbesondere durch das Institut des Hammerschlags- und Leiterrechts. Zwar suggeriert die Begrifflichkeit „Hammerschlags- und Leiterrecht“, dass es sich nur um eine archaische Skurrilität handelt. Dabei geht es in der Tat aber weniger um Hammer und Leiter, sondern vielmehr um Gerüste und Betoninjektionen. Insoweit kämpfen hochmoderne Bauvorhaben mit alten Begrifflichkeiten. Dessen ungeachtet bieten die nachbarrechtlichen Vorschriften der Länder grundsätzlich einen tauglichen Rahmen für den gerechten Interessenausgleich benachbarter Bauherren bzw. Eigentümer.

Inhaltsübersicht

  • I. Überblick
  • II. Das Hammerschlags- und Leiterrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen
    • 1. Betretensrechte
    • 2. Gerüsterstellung und sonstige oberirdische Baumaßnahmen
    • 3. Kranüberschwenkungen
    • 4. Maßnahmen im Untergrund des Nachbargrundstücks
  • III. Voraussetzungen der Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts
    • 1. Formelle Voraussetzungen
    • 2. Materielle Voraussetzungen
  • IV. Sonstige im Nachbarrecht wurzelnde Duldungsansprüche
    • 1. Wärmedämmung
    • 2. Duldungsansprüche im Zusammenhang mit Nachbarwänden
    • 3. Grenzwand
    • 4. Sonstige Unterfangungsmaßnahmen – insbesondere das Einbringen von Erdankern
  • V. Zusammenfassung
*
Dr. iur., Rechtsanwalt – Der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Kapellmann und Partner, Düsseldorf.

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