ZfIR 2011, 806
Leitsatz der Redaktion:
Stellt der Bauträger nach Vermietung einiger fertiggestellter Wohnungen die Verkaufsbemühungen für die übrigen teilweise noch nicht fertiggestellten Wohnungen ein, ist darin keine Betriebsaufgabe des gewerblichen Grundstückshandels zu sehen.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.