ZfIR 2020, 726

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2020 Rechtsprechung in LeitsätzenSteuerrechtErbStG § 12 Abs. 1; ErbStG 1997 § 25 Abs. 1 Satz 1, 2, 3; BewG § 6 Abs. 1, § 14; BGB § 158 Abs. 1166. Stundung der Schenkungsteuer für nachrangigen – nicht dem Abzugsverbot unterliegendem – Nießbrauch ErbStG§ 12 ErbStG 1997§ 25 BewG§ 6 BewG§ 14 BGB§ 158 BFH, Urt. v. 06.05.2020 – II R 11/19 (FG München) +BFHUrt.6.5.2020II R 11/19FG München

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein vom Schenker vorbehaltener lebenslanger Nießbrauch mindert den Erwerb des Bedachten auch dann, wenn an dem Zuwendungsgegenstand bereits ein lebenslanger Nießbrauch eines Dritten besteht. Der Nießbrauch des Schenkers erhält einen Rang nach dem Nießbrauch des Dritten. § 6 Abs. 1 BewG gilt nicht für einen am Stichtag entstandenen, aber nachrangigen Nießbrauch.
2. Bei der Schenkungsteuerfestsetzung sind der vorrangige und der nachrangige lebenslange Nießbrauch (als einheitliche Last) nur einmal mit dem höheren Vervielfältiger gem. § 14 BewG zu berücksichtigen.

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