ZfIR 2018, 715

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1433-0172 Zeitschrift für Immobilienrecht ZfIR 2018 Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 1004 Abs. 1170. Kosten der Eigentumsstörung als Bemessungsgrundlage der Rechtsmittelbeschwer bei abgewiesener Beseitigungsklage ZPO§ 511 BGB§ 1004 BGH, Beschl. v. 12.07.2018 – V ZB 218/17 (LG Duisburg)BGHBeschl.12.7.2018V ZB 218/17LG Duisburg

Leitsatz des Gerichts:

Bei Abweisung einer Klage auf Beseitigung einer Eigentumsstörung richtet sich das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse des Eigentümers, wenn sich die Störung nach Art bzw. Umfang nicht in einer Wertminderung der Sache niederschlägt, ausnahmsweise nach den Kosten, die dem Eigentümer durch die Störung entstehen und die ohne diese nicht angefallen wären.

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