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Gesetzgebung: Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Auf Antrag des Bundeslandes Baden-Württemberg vom 16.9.2011 beschloss der Bundesrat, dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (BR Drs. 390/11) im Vermittlungsausschuss beraten wird. In der Begründung des Antrages heißt es: Eine steuerliche Förderung würde neben der KfW-Förderung wirtschaftlich und umweltpolitisch erhebliche Multiplikationseffekte auslösen. Dies sei von den Sachverständigen in der Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 27.7.2011 übereinstimmend festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund sollte eine Einigung im Vermittlungsausschuss angestrebt werden.
Darüber hinaus billigte der Bundesrat zahlreiche Gesetze aus dem Bundestag. Zugestimmt hat die Länderkammer in diesem Zusammenhang der Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie mehreren Gesetzen zu steuerrechtlichen Abkommen. Auch dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 stimmte der Bundesrat zu und bestätigte damit den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses.
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesrates Nr. 120/2011 vom 23.9.2011)