ZfIR 2010, 673

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010AufsätzeMichael J. Schmid*

Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung und Schadensersatz bei Verletzung dieser Pflicht

Die Frage einer Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung wird bisher nicht ausdrücklich diskutiert. Es geht meist nur um Schadensersatzansprüche, weil ein Beschluss der hätte gefasst werden müssen, nicht zustande gekommen ist. Ein Schadensersatzanspruch wegen Pflichtverletzung setzt jedoch bereits begrifflich voraus, dass eine Pflicht besteht. Eine solche muss also vorrangig festgestellt werden. Das Problem hat umso mehr Bedeutung, als im Hinblick auf die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bei einem Schadensersatzanspruch genau zu differenzieren ist, ob eine Pflichtverletzung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Verband oder einzelner Wohnungseigentümer vorliegt.

Inhaltsübersicht

  • I. Anspruchsgrundlage
    • 1. Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung
    • 2. Anspruchsberechtigte
    • 3. Anspruchsverpflichtete
    • 4. Anspruchsinhalt
  • II. Verurteilung zur Beschlussfassung
    • 1. Grundsätzliches
    • 2. Vorrang des § 21 Abs. 8 WEG
  • III. Schadensersatz
    • 1. Grundsätzliches
    • 2. Zustimmende Wohnungseigentümer
    • 3. Ablehnende Wohnungseigentümer
    • 4. Stimmenthaltung
    • 5. Nichtteilnahme an der Versammlung
    • 6. Ermessensentscheidungen
    • 7. Verzugsschaden
  • IV. Haftungsumfang
  • 1. Grundsatz
    • 2. Einschränkung durch § 10 Abs. 8 Satz 4 WEG
    • 3. Mitverschulden
  • V. Darlegungs- und Beweislast
  • VI. Fazit
*
Dr. iur., Richter am Oberlandesgericht, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Mitglied des für Immobilienmiete und WEG-Sachen zuständigen 32. Zivilsenats des OLG München. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.

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