ZfIR 2010, 673
Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Beschlussfassung und Schadensersatz bei Verletzung dieser Pflicht
Inhaltsübersicht
- I. Anspruchsgrundlage
- 1. Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung
- 2. Anspruchsberechtigte
- 3. Anspruchsverpflichtete
- 4. Anspruchsinhalt
- II. Verurteilung zur Beschlussfassung
- 1. Grundsätzliches
- 2. Vorrang des § 21 Abs. 8 WEG
- III. Schadensersatz
- 1. Grundsätzliches
- 2. Zustimmende Wohnungseigentümer
- 3. Ablehnende Wohnungseigentümer
- 4. Stimmenthaltung
- 5. Nichtteilnahme an der Versammlung
- 6. Ermessensentscheidungen
- 7. Verzugsschaden
- IV. Haftungsumfang
- 1. Grundsatz
- 2. Einschränkung durch § 10 Abs. 8 Satz 4 WEG
- 3. Mitverschulden
- V. Darlegungs- und Beweislast
- VI. Fazit
- *
- Dr. iur., Richter am Oberlandesgericht, Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a.D., Mitglied des für Immobilienmiete und WEG-Sachen zuständigen 32. Zivilsenats des OLG München. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Verfassers wieder.
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