ZfIR 2018, 577
Grenzen der Instandsetzungspflicht – Bildet § 22 Abs. 4 WEG eine allgemeine „Opfergrenze“ bei Baumängeln?
Inhaltsübersicht
- I. Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zur Instandhaltungs-/-setzungspflicht
- 1. Einleitung
- 2. Umfang der Instandhaltungspflichten und Rechtsschutzmöglichkeiten
- 3. Haftung bei Verzögerter Instandsetzung – Wer? Wann? Wie?
- 4. Kausalität und Vertretenmüssen – Eher ein tatsächliches Problem?
- II. Zum Untersuchungsgegenstand: Wie weit reichen solche Instandsetzungspflichten?
- 1. Grenzen der Instandsetzungspflicht in der Rspr. des V. Zivilsenats
- 2. Zusammenspiel von § 22 Abs. 4 WEG und § 11 Abs. 1 Satz 3 WEG – was fehlt?
- 3. LG München I: Reicht eine „(Teil-)Zerstörung“ durch „Verlotternlassen“?
- 3.1 Der praktische Fall
- 3.2 Streitstand zum Begriff der „Zerstörung“; kritische Stellungnahme
- 3.3 Weitere Dunkelheiten im Tatbestand und auf Rechtsfolgenseite
- 3.4 Folgeproblem: Was bedeutet anderweitige Deckung der Kosten des Wiederaufbaus?
- 3.4.1 Überblick über den Streitstand
- 3.4.2 Ansprüche wegen Verletzung der Instandhaltungspflicht als anderweitige Deckung?
- 4. Was wäre Folge eines Wegfalls der „Sanierungspflicht“ gemäß § 22 Abs. 4 WEG?
- III. Exkurs: Der sog. steckengebliebene Bau und § 22 Abs. 4 WEG
- IV. Fazit
- *
- *)Richter am OLG Köln. Der Beitrag ist die um die aktuelle BGH-Rechtsprechung erweiterte Schriftfassung des auf dem 2. Münchner WEG-Forum am 23. 4. 2018 gehaltenen Referats.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.