ZfIR 2014, 589

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014AufsätzeMichael J. Schmid*

Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter bei der Geltendmachung von Ansprüchen

Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft hat im Gesetz eine komplizierte Regelung erfahren. Der Verwalter ist nicht ohne weiteres zu einer Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft befugt. Vielmehr ist die Vertretung in § 27 Abs. 3 WEG kasuistisch geregelt. Die Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Gegensatz zu den Ansprüchen der Wohnungseigentümer in § 27 Abs. 2 Nr. 3 WEG im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sondern unterfällt den sonstigen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG. Der folgende Beitrag untersucht die Probleme, bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft, die sich insbesondere daraus ergeben, dass der Verwalter einer Ermächtigung der Wohnungseigentümer bedarf.
ZfIR 2014, 590

Inhaltsübersicht

  • I. Grundlagen
    •  1. Notwendigkeit einer Ermächtigung
    •  2. Gesetzliche Vertretung
  • II. Die Ermächtigung
    •  1. Erteilung
    •  2. Umfang
    •  3. Ordnungsmäßige Verwaltung
    •  4. Ungültigerklärung des Ermächtigungsbeschlusses
    •  5. Widerruf der Ermächtigung
    •  6. Beendigung des Verwalteramtes
  • III. Zurückweisung nach § 174 BGB
  • IV. Verjährung
    •  1. Entstehung des Anspruchs
    •  2. Kenntnis
    •  3. Schadensersatz
  • V. Prozess
  • VI. Fazit
*
Dr. iur., Richter am BayObLG a.D., München.

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