ZfIR 2013, 443

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtZVG § 10 Abs. 1 Nr. 399. Wasserverbrauchsgebühren keine öffentlichen Grundstückslasten bei fehlender eindeutiger SatzungsregelungLG Heilbronn, Beschl. v. 23.07.2009 – 1 T 300/09 (AG Schwäbisch Hall)LG HeilbronnBeschl.23.7.20091 T 300/09AG Schwäbisch Hall

Leitsatz der Redaktion:

Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit muss aus der gesetzlichen Regelung eindeutig hervorgehen, dass die Abgabenverpflichtung auf dem Grundstück lastet; mithin nicht nur eine persönliche Haftung des Abgabenschuldners, sondern auch die dingliche Haftung des Grundstücks besteht.

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