ZfIR 2013, 441

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2013Rechtsprechung in LeitsätzenVertragsrechtBGB § 631 Abs. 1, § 641 Abs. 1 Satz 192. Abnahme des Objekts durch Nutzer gegenüber Bauträger mit Wirkung im Verhältnis zum GeneralübernehmerOLG Naumburg, Urt. v. 08.02.2013 – 1 U 76/12 (LG Magdeburg)OLG NaumburgUrt.8.2.20131 U 76/12LG Magdeburg

Leitsätze des Gerichts:

1. Erfolgt bei einem Bauträgervertrag mit Generalübernehmervertrag eine Abnahme unter Beteiligung von Bauträger, späterem Nutzer und Generalübernehmer, so ist in Ermangelung entgegenstehender Erklärungen von einer Abnahme im Verhältnis aller Beteiligter auszugehen.

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