ZfIR 2009, 441

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2009Rechtsprechung in LeitsätzenWohnungseigentumsrechtWärmeschutzVO § 8, EnergiesparVO § 9, WEG §§ 21, 2296. Beschlussfassung über erforderliche Wärmeschutzmaßnahmen an Gebäudefassade durch WohnungseigentümergemeinschaftOLG Hamm, Beschl. v. 18.11.2008 – I-15 Wx 139/08 (LG Essen)OLG HammBeschl.18.11.2008I-15 Wx 139/08LG Essen

Leitsätze des Gerichts:

1. Ist bei Schäden an der Fassade des Hauses eine einfache Reparatur ausreichend oder erstreckt sich die erforderliche Erneuerungsmaßnahme auf weniger als 20 % der Gesamtfläche der jeweiligen Bauteile, greift § 8 Abs. 2 der WärmeschutzVO 1995 nicht ein. In diesen beiden Fällen beurteilt sich die Ordnungsmäßigkeit einer Erneuerung von Teilen der Fassade nach der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, die anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse zu ermitteln ist.

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