ZfIR 2014, 396

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2014Rechtsprechung in LeitsätzenVerfahrens- und VollstreckungsrechtInsO § 13490. Keine Schenkungsanfechtung der Grundschuldbestellung als entgeltlicher Besicherung fremder SchuldOLG Düsseldorf, Urt. v. 07.11.2013 – I-12 U 114/12 (nicht rechtskräftig; LG Düsseldorf)OLG DüsseldorfUrt.7.11.2013I-12 U 114/12nicht rechtskräftigLG Düsseldorf

Leitsatz des Gerichts:

Die Besicherung einer fremden Schuld ist nicht nur dann entgeltlich, wenn der Sicherungsnehmer dem Sicherungsgeber für seine Leistung die Kreditgewährung an einen Dritten verspricht. Von der Schenkungsanfechtung freigestellt ist der Sicherungsnehmer auch dann, wenn er für die Zuwendung vereinbarungsgemäß eine ausgleichende Leistung an einen Dritten erbracht hat, ohne hierzu gegenüber dem Sicherungsgeber verpflichtet gewesen zu sein. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Sicherungsnehmer und derjenige, der die ausgleichende Leistung erbracht hat, nicht personenidentisch sind, aber eine wirtschaftliche Einheit bilden.

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