ZfIR 2013, 36
Leitsätze der Redaktion:
1. Der Betrieb eines Einzelhandels und die Erzielung von Einkünften aus einer auf dem Betriebsgebäude installierten Photovoltaikanlage sind ungleichartige wirtschaftliche Tätigkeiten; sie sind daher steuerrechtlich als zwei selbstständige Gewerbebetriebe zu beurteilen.
Der Inhalt dieses Beitrags ist nicht frei verfügbar.
Für Abonnenten ist der Zugang zu Aufsätzen und Rechtsprechung frei.
Sollten Sie über kein Abonnement verfügen, können Sie den gewünschten Beitrag trotzdem kostenpflichtig erwerben:
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig per Rechnung.
Erwerben Sie den gewünschten Beitrag kostenpflichtig mit PayPal.