ZfIR 2010, 12

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZfIR2010AufsätzeMartin J.M.Krüger*

Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes gem. § 22 Abs. 2 WEG – im Verhältnis zum mietrechtlichen Modernisierungsbegriff

Exkurs: Irrt sich der Gesetzgeber beim Thema Fahrstuhl?

Modernisierungen vom Immobilen bereiten in aller Regel nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten. Im Anwendungsbereich des Mietrechts stellt sich – neben der Frage nach der Duldungspflicht des Mieters – oftmals auch die Frage, ob die Modernisierungskosten (zumindest anteilig) auf den Mieter umlegbar sind. Für letzteren Fall trifft § 559 Abs. 1 BGB eine Regelung. Im Anwendungsbereich des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) stellt sich – neben der dort nicht minder relevanten Frage der Kostentragung – zudem die Frage, welche Stimmmehrheiten seitens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erforderlich sind, um bauliche Maßnahmen beschließen zu können. Hierfür trifft § 22 Abs. 1 und Abs. 2 WEG eine Regelung. Seit Inkrafttreten der WEG-Novelle1 sind diese beiden Fragestellungen nun gesetzes-technisch miteinander verknüpft, da die neu geschaffene Vorschrift des § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG auf § 559 Abs. 1 BGB verweist. Den in diesem Zusammenhang auftretenden und weitgehend ungeklärten Rechtsfragen versucht dieser Beitrag zumindest im Ansatz nachzugehen. Bei dem Aufsatz handelt es sich um einen Auszug aus der Dissertation: Der Modernisierungsbegriff im Miet- und WEG-Recht (erschienen im Nomos Verlag).

Inhaltsübersicht

  • I. Problemaufriss
  • II. Anwendung der Legaldefinition des Modernisierungsbegriffes aus § 559 Abs. 1 BGB innerhalb des WEG?
    • 1. Keine Erweiterung der Befugnisse zum Eingriff in das Sondereigentum
    • 2. Nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes
      • 2.1 Definition der Erhöhung des Gebrauchswertes
      • 2.2 Objektiver Maßstab entsprechend dem mietrechtlichen Modernisierungsbegriff?
      • 2.3 Weite Auslegung entsprechend dem mietrechtlichen Modernisierungsbegriff?
      • 2.4 Nachhaltigkeit
      • 2.5 § 4 Abs. 1 ModEnG a.F. zur Auslegung auch innerhalb des Modernisierungsbegriffs  des WEG?
        • 2.5.1 Maßnahmen zur Verbesserung des Zuschnitts der Wohnung (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ModEnG a.F.)
        • 2.5.2  Maßnahmen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 ModEnG a.F.
      • 2.6 Beispiele für eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung
      • 2.7 Exkurs: Einbau eines Fahrstuhls als Modernisierungsmaßnahme?
  • III. Schlussfolgerungen
*
Dr. iur., Rechtsanwalt – Allen & Overy LLP, Hamburg
1
In Kraft seit 1.7.2007, BGBl. 2007 I, 370.

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