ZfIR 2015, 34

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, KölnRWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln1433-0172Zeitschrift für ImmobilienrechtZFIR2015RechtsprechungVerfahrens- und VollstreckungsrechtBGB §§ 366, 367 Abs. 1, § 562 Abs. 1; InsO §§ 50, 166, 170Kein Tilgungsbestimmungsrecht des Insolvenzverwalters bei Auskehr des aus der Verwertung der dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenständen erzielten ErlösesBGB§ 366BGB§ 367BGB§ 562InsO§ 50InsO§ 166InsO§ 170BGH, Urt. v. 09.10.2014 – IX ZR 69/14 (OLG Karlsruhe)BGHUrt.9.10.2014IX ZR 69/14OLG Karlsruhe

Leitsatz des Gerichts:

Dauert ein Gewerbemietverhältnis mit dem Schuldner als Mieter nach Insolvenzeröffnung fort, ist der Insolvenzverwalter nicht berechtigt, den Erlös aus der Verwertung dem Vermieterpfandrecht unterliegender Gegenstände mit der Tilgungsbestimmung an den Vermieter auszukehren, die Zahlung vorrangig auf die nach Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten begründeten Mietforderungen und erst sodann auf die vor Verfahrenseröffnung als Insolvenzforderungen entstandenen Mietforderungen anzurechnen.

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